Rechtssichere Email-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung von rechtlichen Informationen. Es wird keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Informationen gegeben. Bitte informieren Sie sich selbst über die rechtliche Situation.
Einen guten Überblick gibt auch das Whitepaper "Wann darf ich Newsletter an meine Bestandskunden senden?" von Trustedshops.de

“Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Empfängers ist keine Werbung per E-Mail erlaubt”

Das meinen viele (und verpassen die Umsatzsteigerung durch personalisiertes Email-Marketing).

Es gibt aber eine einfach einzuhaltende Ausnahme-Regelung – und mit dieser können (und dürfen!) Sie mit Hilfe von MailBeez alle Ihre Kunden per Email erreichen. Nachfolgend ein Überblick der jeweils für Deutschland und Österreich geltenden Regeln und wie MailBeez konform hierzu eingesetzt werden kann:

Deutschland (DE)


(…) E-Mail-Marketing ist in Deutschland rechtlich an mehrere Gesetze gekoppelt. Die Grundlage bieten sowohl das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das Telemediengesetz (TMG) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). (…)

Gibt es Ausnahmen beim Verbot von Email-Werbung?

Laut § 7 Abs. 3 UWG gibt es eine Ausnahme. Sie erlaubt den Versand von E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unter folgenden Voraussetzungen:

Wichtig hierbei ist, dass alle vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Unter ähnlichen Waren oder Dienstleistungen fallen nur solche Angebote, die dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kunden entsprechen sollen. (…)


Quelle: http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/checkliste-so-duerfen-sie-per-e-mail-werben/150/3100/209583

Siehe auch: http://www.it-recht-kanzlei.de/newsletter-ähnliche-ware-einwilligung.html#abschnitt_1

Österreich (AT)

In Österreich ist die Ausnahme-Regelung wie folgt definiert:

(…)

Ist eine Einwilligung immer notwendig?

Eine Einwilligung bzw. Zustimmung zum Empfang von elektronischer Post ist nicht notwendig, wenn der Absender die Kontaktinformation im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und die Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt. In einem solchen Fall ist dem Kunden jedoch klar und deutlich die Möglichkeit einzuräumen, eine solche Nutzung der Kontaktinformationen bei der Erhebung der selbigen und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen. Die Zusendung von Werbemails an eigene Kunden ist damit wie bisher weiterhin erlaubt.

(…)

Quelle: http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/Internet/spam.html

WICHTIG: Für Empfänger in AT ist die ECG-Liste zu beachten, sonst drohen bis zu 37.000 Eur Strafe.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf ecg-check.at


Wie kann ich diese Regelung in MailBeez konfigurieren?

Im MailBeez System können Sie unter MailBeez > Konfiguration > Antispam Regeln einstellen, ob Sie nur Kunden mit vorhandener Newsletter-Anmeldung mit Hilfe der Module wie z.B. Kundenrückgewinnung Profi oder Produktbewertungen Profi – mit Autologin kontaktieren wollen oder die oben beschriebene Ausnahme nutzen möchten.

Das MailBeez Newsletter Profi Modul hat eine eigene Kontrolle, ob nur Kunden mit Newsletter-Anmeldungen kontaktiert werden sollen oder ob diese für definierbare Länder ignoriert werden kann.

Alle Module mit System-Email-Charakter senden standardmässig an alle Kunden (auch ohne Newsletter-Abo) und können vom Kunden auch nicht abgemeldet werden:

Rechtssicher mit MailBeez arbeiten

Somit können – eine mit dem Gesetz konforme inhaltliche Gestaltung der Emails vorausgesetzt – mit MailBeez rechtssicher sowohl personalisierte Emails an Kunden ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung aber auch die altbekannten Werbe-Newsletter an Kunden mit vorhandener vorheriger ausdrücklicher Einwilligung versendet werden!

MailBeez und GDPR / Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Auf Anfrage zur Auswirkung der kommenden GDPR / Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf die aktuell geltenden Ausnahmeregelungen hat der Händlerbund folgende Auskunft gegeben:

(...) die Regelungen des § 7 Abs. 3 UWG sind zunächst nicht von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betroffen.

Das neue Datenschutzrecht nach der DSGVO regelt wie bisher nur die Voraussetzungen unter denen Konkaktdaten verarbeitet und genutzt werden dürfen.

Die besonderen Regelungen für elektronische Werbung in § 7 Abs. 2, 3 UWG gehen auf die Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation bzw. E-Privacy-Richtlinie) zurück.

Die E-Privacy-Richtlinie bleibt gemäß Art. 95 DSGVO ausdrücklich von der DSGVO unberührt.

Daher ändert sich zunächst auch nichts an den § 7 Abs. 2, 3 UWG.

Allerdings wird auch die E-Privacy-Richtlinie derzeit überarbeitet.

Ein erster Entwurf für die neue "Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation)" liegt bereits vor.

In Artikel 16 des Entwurfes werden die bisherigen Regelungen zum Direktmarketing nahezu unverändert beibehalten.

In wie weit der Entwurf im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen erfährt, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

(...) die getroffenen Ausführen beziehen sich auf das Datenschutzrecht der Europäischen Union.

Sofern die E-Privacy-Richtlinie neu gefasst und dann als Verordnung erlassen wird, so gilt sie unmittelbar anwendbar in allen Mitgliedsstaaten der EU.

-- Martin Hahn, RA, Händlerbund, März 2017

Weitere Links zu diesem Thema

"Wann darf ich Newsletter an meine Bestandskunden senden?", Whitepaper von Trustedshops.de

"5 häufige Rechtsirrtümer im E-Mail-Marketing", Internetworld.de, Autor René Kulka

OLG München: Zulässige Werbung gegenüber Bestandskunden

The legal situation for email marketing in Germany, Austria and Switzerland, Certified Senders Alliance (CSA)

http://www.internetrecht-rostock.de/internetshop-aufforderung-zur-bewertung-ist-zulaessig.htm http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/01/15/bewertungsaufforderung-werbung/
http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/09/01/wann-man-newsletter-auch-ohne-einwilligung-verschicken-darf/
http://www.it-recht-kanzlei.de/bewertungsanfragen.html/ http://www.online-marketing-recht.de/braucht-man-fur-feedback-anfragen-doch-keine-einwilligung/

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